DESK Sanktionslistenprüfung

DESK Sanktionslistenprüfung

Dieses Zusatzmodul für die Sage 100 und Sage HR wurde vom langjährigen Sage Partner DESK Software & Consulting GmbH entwickelt.

Warum Sanktionslisten?

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos der EU.

Quelle: Merkblatt Sanktionslistenprüfung (ihk-wiesbaden.de)

Wen betrifft das?

Betroffen sind von diesen Verboten nicht nur Exporte oder Zahlungen in das Ausland, sondern auch sämtliche inländischen Geschäftsbeziehungen, da der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist. Grundsätzlich sind alle Unternehmensbereiche betroffen (Beschaffung, Vertrieb, Rechnungswesen und andere), nicht zuletzt könnten auch die Mitarbeiter überprüft werden. Dies kann mitbestimmungspflichtig sein.

Die klassischen Bestandteile der Exportkontrolle, also technische Kontrolle (Ausfuhrliste und Anhang I EG-Dual-use-Verordnung) und Verwendungszweckkontrolle wurden durch diese Personenembargos um ein drittes Modul ergänzt. Das Thema ist nur beherrschbar mit einer klaren internen Organisationsanweisung.

Welche organisatorischen Vorkehrungen Unternehmen treffen, um Lieferungen und Zahlungen an die gelisteten Organisationen und Personen zu vermeiden, und ob möglicherweise eine Prüfsoftware angeschafft wird, liegt zunächst im Ermessen des Unternehmens. Allerdings ist zu beachten, dass bei allen vereinfachten Ausfuhrverfahren (zum Beispiel dem früheren „Zugelassenen Ausführer”/vereinfachte Zollanmeldung gemäß Art. 166 UZK) die Verfahrensinhaber, also die Unternehmen, Auflagen zur aktiven Überprüfung ihrer ausländischen Empfänger haben. Falls dies nicht erfolgt, kann der Zoll das vereinfachte Verfahren aussetzen oder entziehen.

Quelle: Personenbezogene Embargos der EU (stuttgart.ihk24.de)

Wie kann das gesetzliche Bereitstellungsverbot befolgt werden?

Die Embargoverordnungen lassen die Frage offen, wie sichergestellt wird, dass gelisteten Personen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass das gesetzliche Bereitstellungsverbot befolgt wird.

Unabhängig von der individuellen Situation eines Unternehmens ist zu beachten, dass die Namenslisten regelmäßig aktualisiert werden. Sofern nicht aufgrund einer Vielzahl von Kunden und/oder Geschäftsvorfällen der Einsatz einer Compliance-Software-Lösung unverzichtbar ist, kann die „Sanktionslistenprüfung“ auch über Datenbanken im Internet durchgeführt werden.

Quelle: Merkblatt Sanktionslistenprüfung (ihk-wiesbaden.de)

Zeit

Welche Sanktionslisten gibt es?

  • Alle EU-Finanzsanktionen (Quelle: „Amtsblatt der EU“)
  • Veröffentlichungen im „Bundesanzeiger“
  • Vom U.S.-Department of Commerce zur Prüfung empfohlene Listen
  • Liste des Vereinigten Königreichs (HMT Her Majesty’s Treasury)
  • Japanische Liste: Japanese End User List METI (Ministry of Economy, Trade and Industry)
  • Australische Liste: Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade)
  • Kanadische Liste: OSFI (Office of the Superintendent of Financial Institutions)
  • Schweizer SECO-Liste
  • UN Security Council Consolidated Sanctions List

Quelle: HADDEX Sanktionslisten Online (shop.reguvis.de)

Der Hauptnutzen der „DESK Sanktionslistenprüfung“ für die Sage 100 & Sage HR

Funktionalitäten auf einen Blick:

Nachweis der vollständigen und regelmäßigen Prüfung, sowie Historie mit Änderungsnachweis

Whitelist von sicheren Adressen

Erkennung von Wortähnlichkeiten und Abwertung von häufigen Wörtern (Firmierungen, etc.)

Prüfung von Personen und Organisationen

Automatisches Sperren von Datensätzen

Komplette Sage 100 Integration (AppDesigner) inklusive einstellbarer Fuzzy-Suche

Die Vorteile für Ihr Unternehmen:

Rechtssicherheit

Workflowverbesserung

Keine manuellen Prüfungen

Übersicht über alle relevanten Listen

Tagesaktuelle Prüfungen

Mitlaufende Dokumentation

Alle Daten bleiben „inhouse“

Schnelle und reibungslose Implementierung

Wichtige Voraussetzung

Um das Zusatzmodul „DESK Sanktionslistenprüfung“ verwenden zu können, benötigen Sie den Datenservice für Sanktionslisten vom Reguvis-Verlag. Dieser kostet ca. 450,00 EUR pro Jahr.

Preis für das Modul

Sage 100:

  • Basic – 60,00 EUR (nur manuelle Prüfungen)
  • Professional – 120,00 EUR (automatisierte und manuelle Prüfungen)

Sage HR:

  • Basic – 6,00 EUR – je 25 Mitarbeiter (nur manuelle Prüfung)
  • Professional – 12,00 EUR – je 25 Mitarbeiter (automatisierte und manuelle Prüfungen)
  • Enterprise – 360,00 Euro – unbegrenzte Anzahl Mitarbeiter (automatisierte und manuelle Prüfungen)