In unserem letzten Beitrag haben wir auf einen Handlungsbedarf für die neuen Steuersatzänderungen hingewiesen. Nach aktuellen Informationen wird der Bundesrat erst am 29.6.2020 zu einer Sondersitzung zusammen kommen, um die Gesetzgebung zur Mehrwertsteuersenkung abzuschließen.
Die neuen Steuersätze gelten ab dem 1.7.2020 für alle Lieferungen, Leistungen, inner-gemeinschaftlicher Erwerb und Einfuhrumsatzsteuer. Wir haben für Sie ein paar Beispiele zur Sollversteuerung zusammengestellt:
Vorbereitungen für Ihr Unternehmen
Ihr erster und wichtigster Schritt sollte die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater sein. Wir haben für Sie folgende Checkliste vorbereitet:
AGB überprüfen: Gibt es eine Brutto- oder Nettopreisvereinbarung?
Alle Schnittstellen überprüfen (Beachten Sie, dass HR Personalabrechnungen betroffen sind. Hierzu werden wir in Kürze einen Newsletter bereitstellen).
Neue Sachkonten anlegen: – Erlöse – Rechnungseingangskonten – Steuer- und Skontokonten – Anlageverkäufe – Anzahlungen – Forderungsverluste – Sachbezüge – Möglicherweise Kostenkonto mit festem Steuercode
Interne Information an die Mitarbeiter: Leistungszeitraum bei Rechnungseingang und Rechnungsausgang ist mit Steuercode zu prüfen.
Umtausch- und Stornorechnungen müssen den selben Steuercode heranziehen wie in den Vorbelegen.
Vertragsanpassungen bei Dauerrechungen, z.B. Leasing, Wartungsleistungen oder Telefonrechnungen.
Prüfen, ob Daueraufträge im Bankbereich zu ändern sind.
Rechnungen mit Leistungsdatum nach 1.7.2020 schon jetzt mit 16% ausweisen, damit keine Korrektur notwendig ist.
Rechnungen mit Leistungsdatum nach 1.1.2021 schon ab 1.7.2021 mit 19% ausweisen, damit keine Korrektur notwendig ist.
Bonus/Rückvergütungsvereinbarungen müssen überprüft werden, welche Leistungen 1. HJ und welche 2. HJ betreffen.
Anteilige, Tag genaue Aufteilung von Monatsrechnungen für den Leistungszeitraum Juni bis Juli 2020.
Prüfung der Kassenbelegarten.
Zusätzliche Sonderthemen wie z.B. Pfand, Gutscheine und Telekommunikation.
Schritte zur Realisierung
Gegebenenfalls neue Steuercodes anlegen
Gültigkeitsverweis in den Steuercodes
Neue Sachkonten anlegen
Steuerklassen pflegen
Festkontenschlüsselung pflegen/erweitern
Bilanzauswertungen anpassen
Kostenumlagepläne prüfen
Anpassung an Datev-/Rechnungswesen-Schnittstellen
Wenn Sie Unterstützung bei der Realisierung benötigen oder weitere Rückfragen haben, dann können Sie uns einfach kontaktieren. Wir haben unser Team Fachkompetent aufgestellt, sowie automatisierte Software-Lösungen geschaffen, um Sie bestmöglich beraten und unterstützen zu können.