Handlungsbedarf für die neuen Steuersatzänderungen

Am 3. Juni 2020 hat sich der Koalitionsausschuss kurzfristig auf ein Konjunkturpaket verständigt, welches unter anderem eine Mehrwertsteuersenkung beinhaltet.
Diese Mehrwertsteuersenkung bringt allen Unternehmen kurzfristigen Handlungsbedarf.

Die wichtigsten Eckdaten zu dem Beschluss:

  • Die reguläre Umsatzsteuer senkt sich von 19 Prozent auf 16 Prozent.
  • Die ermäßigte Umsatzsteuer wird von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
  • Die Mehrwertsteuersenkung ist zeitlich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 begrenzt.

Was genau heißt das konkret für unsere Kunden?

Gemäß Umsatzsteuergesetz sind Steuersatzänderungen ab dem Inkrafttreten der Änderungsvorschrift auszuführen, allerdings fehlt noch die gesetzliche Grundlage. Unabhängig von Rechnungsstellung und Zahlung ist immer der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung für den heranziehenden Steuersatz maßgeblich. Spezialfragen zu konkreten Anwendungsfällen können aktuell Steuerberater noch nicht beantworten. Zunächst verweisen Sie auf die vom Bundesfinanzministerium in 2006 beschriebene Vorgehensweise und bitten um Geduld.

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sowohl verkaufs- sowie einkaufsseitig die neuen Steuersätze abzubilden sind. Unter anderem werden neue Erlöskonten benötigt, welche bei Standardkontenrahmen noch keine Berücksichtigung gefunden haben.
Alle Vorsysteme wie bspw. Kassen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Sachbezüge, Reisekosten oder Webshops müssen diese Änderungen einpflegen, damit alle Buchungen ordnungsgemäß erfolgen können.

Dabei ist noch nicht entschieden, wie diese Umsätze in der Voranmeldung zu berücksichtigen sind. Wird es neue Umsatzsteuer-Voranmeldekennziffern geben?

Wir konzentrieren uns aktuell auf die umsatzsteuerlichen Umstellungsthemen für alle Branchen, d.h. Speditionen, Telemediziner, Fiskalverzoller usw., damit wir Sie bestmöglichst unterstützen können.

Aktuell lautet unsere erste Handlungsempfehlung:
Rechnen Sie alle Lieferungen und Leistungen, auch Teilleistungen, im ersten Halbjahr dieses Jahres mit Belegdatum 30.6.2020 ab.

Unsere Kunden werden wir schnellstmöglich mit weiteren Informationen versorgen. Benötigen Sie Unterstützung, dann können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.

Ihr Team der ISB

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