Neuerungen zur Intrastat Meldungen 2022
Die Europäische Union hat neue Rechtsgrundlagen für die bestehenden Grundverordnungen zur Außenhandelsstatistik erlassen.
Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 ist folgendes zu berücksichtigen:
- Es gibt eine neue Liste für die Geschäftsart, aufgrund welcher das Erhebungsmerkmal „Art des Geschäfts“ anzugeben ist.
- Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten muss das Ursprungsland der exportierten Ware angemeldet werden.
- Verpflichtet werden die Meldepflichtigen weiterhin, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners mit zu melden.
Ebenso wie in der Intrastat-Meldung ist dies auch bei Zollanmeldungen gültig.
Weitere Informationen bezüglich der Änderungen finden Sie unter: www.destatis.de
Kunden mit der Sage 100 erhalten im Rahmen Ihrer Wartung für die Version 9.0 die notwendigen Änderungen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns kontaktieren.
Ihr Team der ISB