Neuerungen zur Intrastat Meldungen 2022

Die Europäische Union hat neue Rechtsgrundlagen für die bestehenden Grundverordnungen zur Außenhandelsstatistik erlassen.

Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Es gibt eine neue Liste für die Geschäftsart, aufgrund welcher das Erhebungsmerkmal „Art des Geschäfts“ anzugeben ist.
  2. Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten muss das Ursprungsland der exportierten Ware angemeldet werden.
  3. Verpflichtet werden die Meldepflichtigen weiterhin, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners mit zu melden.

Ebenso wie in der Intrastat-Meldung ist dies auch bei Zollanmeldungen gültig.
Weitere Informationen bezüglich der Änderungen finden Sie unter: www.destatis.de

Kunden mit der Sage 100 erhalten im Rahmen Ihrer Wartung für die Version 9.0 die notwendigen Änderungen.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns kontaktieren.

Ihr Team der ISB

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