Umsatzsteuersenkung in der Sage HR

In unserem letzten Beitrag haben wir auf einen Handlungsbedarf für die neuen Steuersatzänderungen hingewiesen. Nach aktuellen Informationen wird der Bundesrat erst am 29.6.2020 zu einer Sondersitzung zusammen kommen, um die Gesetzgebung zur Mehrwertsteuersenkung abzuschließen.

Auch im Bereich der Personalwirtschaft beschäftigt uns das Thema Umsatzsteuersenkung. Dieses trifft vor allem die folgenden Sachverhalte:

  • Reisekosten
  • Firmen-PKW
  • Familienheimfahrten
  • Jobrad
  • Jobticket
  • Firmenparkplätze
  • Dienstkleidung, sofern sie nicht unentgeltlich überlassen wird und deren private Nutzung nahezu ausgeschlossen ist

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Finanzbuchhaltung die Auswirkungen ab.

Grundsätzlich sind zwei Möglichkeiten der Steuerberücksichtigung zu unterscheiden. Zum einen wird ein Konto über die Fibuschnittstelle angesprochen, welches innerhalb der jeweiligen Finanzbuchhaltung die Steueraufteilung vornimmt. Alternativ kann auch der notwendige Steuerschlüssel mit übergeben werden. Im ersten Fall ist innerhalb der Sage HR nichts zu berücksichtigen. Im zweiten Fall müssen neue Steuercodes angelegt und zeitlich befristet den Lohnarten oder Belegarten zugeordnet werden. Im folgenden Beschreiben wir die Ansichten, wo die Einstellungen vor zu nehmen sind.

Anlage neuer Steuerschlüssel

In den Mandantenstammdaten (Modul Personalabrechnung / Reisekosten) können auf dem Reiter Rechnungswesen -> Steuerschl. neue Steuerschlüssel angelegt werden. Bitte erfragen Sie diese in Ihrer Finanzbuchhaltung.
Hierzu kann über das Symbol + ein neuer Steuerschlüssel angelegt werden. Bitte beachten Sie, dass der Steuerschlüssel im gleichnamigen Feld genau den gleichen Wert wie in der Finanzbuchhaltung haben muss.

Hierbei handelt es sich um einen exemplarischen Screenshot aus den Reisekosten. Der Screen im Lohn ist ähnlich aufgebaut.

Reisekosten

Steuerschlüssel:
Abweichend zu den Einstellungen im Mandantenstamm im Modul Personalabrechnung gibt es noch eine weitere Konfigurationsmöglichkeit:

Über den Eintrag „im Portal auswählbar“ definieren Sie, ob der Belegerfassung innerhalb der Reisekostenabrechnung durch den Mitarbeiter dieser selektierbar ist. Dieses kann bei den alten Steuersätzen dann vorgenommen werden, wenn keine Belege mehr mit altem Steuercode erfasst werden sollen. (Z.B. weil alle alten Reisen abgerechnet wurden.)

Belegarten:
Innerhalb der Belegarten kann jetzt der neu angelegte Steuercode hinterlegt werden. Bitte prüfen Sie einmal alle Belegarten, ob hier ein fester Steuercode hinterlegt ist. Dieses ist vor allem bei Übernachtungsbelegarten der Fall. Hierzu prüfen Sie auf der Seite Rechnungswesen -> FiBu das Feld St-Schlüssel.

Lohnabrechnung

Lohnarten:
Innerhalb des Lohnartenstamms kann der Steuercode auf dem Reiter Rechnungswesen im Feld St.-schlüssel eingepflegt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser hierzu wie weiter oben beschrieben, im Mandantenstamm angelegt sein muss.

Zu beachten sind auch die Automatiklohnarten, welche im Mandantenstamm auf dem Reiter Rechnungswesen -> AG-Anteile bzw. Auszahlung zu finden sind.

Gerne stehen wir Ihnen für individuelle Einrichtungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Ihr Team der ISB

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