Gerichtsurteil zum Thema Zeiterfassung

Das neue Gerichtsurteil zum Thema Zeiterfassung war das Top-Thema auf der Messe Zukunft Personal in Köln.

Das erste mal nach Corona konnte die Zukunft Personal in Köln endlich wieder stattfinden. Auch wir waren am Stand von Sage wieder Mitaussteller. Es war schön, wieder in so einem Umfang die persönlichen Gesprächen zu führen. Neben den Themen Lohnabrechnung, neues Bewerbermanagement Smart der Sage HR Suite war aber das Top-Thema Zeitwirtschaft. Am ersten Tag hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil (1ABR 22/21) die bestehende rechtliche Lage nochmals genau definiert. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. In welchem Umfang und wie genau, wurde leider nicht definiert.

Genau dieses war das Thema in den Gesprächen. Reicht eine Excel Liste aus, oder muss eine vollwertige Zeitwirtschaftslösung sein?

Betrachten wir den Punkt doch einmal von einer anderen Seite:

Prozessoptimierung

In vielen Betrieben gibt es noch den klassischen Urlaubsantrag in Papierform. Zusammen mit einer Zeiterfassung, welche z.B. auf Excel-Basis passiert. Dieses bedeutet für den Mitarbeiter, dass erst der Vordruck für den Urlaubsantrag ausgefüllt werden muss und nach Genehmigung dieser in der Excel-Tabelle zu hinterlegen ist. Hierbei handelt es sich um einen manuellen Vorgang. Sollte der Mitarbeiter den Urlaub jetzt stornieren, muss daran gedacht werden, diesen auch wieder aus der Excel-Tabelle zu entfernen.

Ein weiterer Punkt ist eine Evakuierungsliste im Brandfall. Wie kann eine komplette Anwesenheit am Sammelplatz festgestellt werden?

Hier liegt der Vorteil in einem integrierten System:

Im besten Fall kommen die Personalstammdaten schon aus einem Vor-System oder sind direkt vorhanden, da sich diese in der gleichen Datenbank befinden. Eine Zeitwirtschaft verknüpft sowohl die Zeiterfassung, wie auch die Urlaubs- bzw. Fehlzeitenverwaltung. Somit werden Urlaubsanträge direkt mit der Zeitwirtschaft verknüpft und Prüfungen finden direkt im System statt. Vorgesetzte haben einen definierten Zugriff auf die Daten und können somit die Mitarbeiter ansprechen.

Sprechen Sie uns an, wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Prozesse und optimieren sie bei Bedarf.

Ihr Team der ISB

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